Gedruckte Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft, die
- als Reaktion auf Fragen der Bürgerschaft an den Senat erstellt, oder
- auf Eigeninitiative des Senats verfasst werden, um über seine Politik zu informieren.
In Ausschussberichten werden der Bürgerschaft die in den Ausschüssen gefassten Ergebnisse mitgeteilt. Sind die Ausschussmitglieder nicht zu einem einheitlichen Ergebnis gekommen, besteht die Möglichkeit, zwei Berichte kontroversen Inhalts der Bürgerschaft zu unterbreiten, damit auch die Meinung der Minderheit dokumentiert ist.