Anfragen

Anfragen

In der Hamburgischen Bürgerschaft können Mitglieder der Bürgerschaft Fragen an den Senat stellen, also an die Regierung der Stadt. Der Senat muss diese Anfragen in einer vorgeschriebenen Zeit beantworten. 

Durch diese Anfragen übt das Parlament (in Hamburg: Bürgerschaft) ihr Kontrollrecht aus. Davon machen besonders die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen Gebrauch.

Schriftliche Kleine Anfragen werden von einzelnen oder mehreren Abgeordneten gestellt, um in kürzerer Zeit Informationen zu bekommen.
Schriftliche Große Anfragen werden von mind. fünf Abgeordneten zusammen gestellt, wenn es um kompliziertere bzw. komplexere Themen geht. So können sie prüfen, was der Senat macht.