Abgeordnete sind Menschen, die bei Wahlen direkt vom Volk gewählt werden. Sie vertreten im Parlament nicht nur ihre eigene Partei oder ihren Wahlkreis, sondern das ganze Volk.
Sie dürfen dabei frei entscheiden, wie sie abstimmen. Sie sind an keine Anweisungen oder Aufträge gebunden, z. B. aus ihrer Partei, der Fraktion oder dem Wahlkreis. Aber Achtung: Es gibt auch die Fraktionsdisziplin.
Damit sie ihre Arbeit gut machen können, sind Abgeordnete besonders geschützt:
Sie dürfen nicht einfach verklagt werden für das, was sie im Parlament sagen (das nennt man Indemnität),
sie können nicht so leicht verhaftet werden (Immunität),
und sie bekommen Geld für ihre Arbeit (Diäten).
Abgeordnete einer Partei oder gleicher politischer Meinung schließen sich oft zu einer Fraktion oder Gruppe zusammen.
Die meiste Arbeit machen Abgeordnete übrigens nicht während der Bürgerschaftssitzung, die im großen Sitzungssaal (Plenarsaal) stattfindet, sondern in kleineren Ausschüssen und Fraktionssitzungen – dort wird diskutiert, geplant und vorbereitet, was während der Bürgerschaftssitzung im Plenarsaal entschieden wird.